Kredit in der Probezeit nur mit Bürgen möglich

27. März 2015, von Daniela Kant     

Kredit während der Probezeit nicht möglichSie befinden sich noch in der Probezeit und benötigen einen Kredit?

Gesetzlich beträgt die Dauer de Probezeit sechs Monate. Innerhalb dieser Frist kann Ihr Arbeitgeber jederzeit die Kündigung gegen Sie aussprechen.

Entsprechend problematisch wird es, während dieser Phase die Aufnahme eines Kredit zu verwirklichen. Es fehlen der Bank einfach die Sicherheiten in Form der rechenbaren Einnahmen.

Feste Arbeit: Erst nach sechs Monaten wechselt ein Arbeitsvertrag vom Status der Probezeit in einen festen Arbeitsvertrag. Vor Ablauf dieser Zeit vergibt keine Bank ein Darlehen.

Die einzige Möglichkeit bestünde, wenn der Kreditnehmer einen entsprechenden Bürgen mit in den Vertrag nehmen würde. Doch hier sollte man aufpassen, denn Bürgschaften sind keine kleinen Gefälligkeiten, sondern können schnell zum Problem werden!

Soll der Kredit dann aufgenommen werden, ganz egal auch, wofür, können wir den zuverlässigen Kreditvermittler Bon-Kredit empfehlen. Dieser Anbieter verlangt für die Anfrage keine Gebühren.


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