Gerichte erklären Bearbeitungsgebühren beim Kredit für unrechtmäßig

23. März 2013, von Daniela Kant     

Bearbeitungsgebühren sind nicht rechtmäßigSeit jeher sind sie gefordert worden: Die Abschlussgebühren beim Ratenkredit an Verbraucher. In der Regel sind von Banken und Sparkassen zwischen 1 und 3 Prozent berechnet und in die Tilgung mit herein gerechnet worden.

Bereits acht Oberlandesgerichte (OLG) urteilten inzwischen für den Kreditkunden und wiesen die Bankenforderungen als unrechtmäßig ab. Doch bislang scheinen Banken das Urteil zu ignorieren, denn sie kassieren die Kunden weiter ordentlich ab.

Trotz OLG-Urteil: Banken kassieren weiterhin Bearbeitungsgebühren!

Für die geldgebenden Kreditinstitute dennoch kein Grund, auf die einträgliche Einnahmequelle namens „Bearbeitungsgebühr” zu verzichten. Solange also das Urteil des höchsten Gerichtes, dem Bundesgerichtshofs (BGH), noch nicht gesprochen ist, wird munter weiter kassiert, obwohl zu erwarten ist, dass die Gebühren komplett gekippt werden.

Gut zu wissen: Wenn auch Sie Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, sollten Sie diese möglichst zurückfordern, die Chancen einer Rückzahlung stehen u.E. recht gut.

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Empfehlung: Anfrage und Ausarbeitung des speziellen Angebotes sind für Verbraucher ohne Kosten. Auch wenn dem Kreditwunsch nicht entsprochen werden kann, entstehen dem Kunden keine Gebühren.

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Bearbeitungsgebühren sind bei Verbraucherdarlehen nicht mehr zeitgemäß. Verschiedene Gerichtsurteile haben die bestätigt.